Sicherheitsschränke: Waffen sicher und ordnungsgemäß verwahren


 
Wer eine Waffe besitzt und diese zu Hause aufbewahren möchte, der benötigt dazu einen speziellen Sicherheitsschrank. Das gilt auch für Jagd- oder Schützenvereine, wenn deren Mitglieder Waffen zeitweise oder dauerhaft in Vereinsgebäuden aufbewahren. Was rund um die Waffenaufbewahrung und bei der Auswahl eines Waffenschranks zu beachten ist, das erfahren Sie in diesem Artikel.
 

Rechtliche Grundlage zur Waffenaufbewahrung in Deutschland

Besitzer von Waffen müssen in Deutschland verschiedene Vorgaben bei der Aufbewahrung ihrer Schusswaffen beachten. Sie sind im Paragraf 36 des Waffengesetzes sowie den Paragrafen 13 und 14 der AWaffV geregelt. Hierzu gehört, dass zulassungspflichtige Waffen mit passender Munition nur in Sicherheitsschränken der Klassen 0 oder 1 gelagert werden dürfen.
 
Zudem besteht eine Nachweispflicht des Waffenbesitzers gegenüber der zuständigen Behörde über die ordnungsgemäße Aufbewahrung. Wer dieser Nachweispflicht nicht nachkommt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.
 

Diese Waffen müssen in Waffenschränken aufbewahrt werden

In einem Waffenschrank müssen alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen gelagert werden, welche einen Eintrag auf der Waffenbesitzkarte benötigen. Dazu gehören beispielsweise Sportgewehre, wie sie von Sportschützen verwendet werden. Auch klassische Jagdgewehre und verschiedene Kurzwaffen, wie sie von Polizei und Zoll eingesetzt werden, fallen in diese Kategorie.
 

Sicherheitsstufen für Sicherheitsschränke

Waffenbesitzer erhalten Sicherheitsschränke in zwei unterschiedlichen Klassen: der Klasse 0 und der Klasse 1, welche die Norm DIN/EN 1143-1 aufweisen. Der Unterschied zwischen den Sicherheitsklassen liegt im Widerstandsgrad der Modelle.
 
Sicherheitsschränke der Klasse 0 mit einem Eigengewicht unter 200 Kilogramm sind für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen und unbegrenzt vielen Langwaffen zugelassen. Liegt das Eigengewicht des Sicherheitsschranks der Klasse 0 über 200 Kilogramm, dürfen darin bis zu zehn Kurzwaffen und unbegrenzt viele Langwaffen gelagert werden.
 
Ein Waffentresor der Klasse 1 hingegen ist für die Aufbewahrung unbegrenzt vieler Kurz- und Langwaffen geeignet. Der wesentliche Unterschied zwischen Sicherheitsschränken beider Klassen ist die erhöhte Wandungsfestigkeit von Modellen der Klasse 1, wodurch ein besserer Schutz vor Aufbruch des Schranks gewährleistet ist.
 
Angegeben wird dieser Wert in der Einheit RU, was für Resistant Unit steht und auf Deutsch soviel wie Widerstandseinheit bedeutet. Schränke der Klasse 30 weisen 30 RU auf, wohingegen Modelle der Klasse 1 über 50 RU verfügen.
 
Bis zum Jahr 2017 wurden zudem Waffenschränke der Klassen A und B im Handel angeboten, welche inzwischen nicht mehr verkauft werden. Besitzer genießen einen Bestandsschutz, dürfen darin jedoch keine Waffen zusammen mit der zugehörigen Munition lagern, was die Funktionalität und den Komfort veralteter Sicherheitsschränke begrenzt.
 
Auch aus Versicherungsgründen lohnt sich der Umstieg auf einen Waffenschrank nach den aktuell gültigen Vorgaben. Der Inhalt von Sicherheitsschränken der Klasse 0 kann von Privatpersonen bis zu einem Wert von 40.000 Euro versichert werden. Bei Modellen der Klasse 1 liegt der maximale Versicherungswert bei 65.000 Euro.
 

Auswahl der Tresore zur Waffenaufbewahrung

Der sicherlich wichtigste Unterschied zwischen den im Handel erhältlichen Sicherheitsschränken ist die Klasse. Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Unterschiede, welche beim Kauf eine Rolle spielen. Hierzu gehört die Größe des Schranks. Einerseits muss ein Sicherheitsschrank ausreichend Platz für die vorhandenen Waffen und Munition bieten. Andererseits sollten die Maße auf den vorgesehenen Standort abgestimmt werden.
 
Auch die Art des Schlosses kann unterschiedlich ausfallen. Üblich sind in erster Linie Doppelbartschlösser und elektronische Zahlenschlösser. Die farbliche Gestaltung und das Design spielen beim Waffenschrankkauf eher eine untergeordnete Rolle, allerdings haben Kunden auch hier eine gewisse Auswahl und können persönliche Vorlieben berücksichtigen.
 

Geeignete Orte zum Aufstellen eines Waffentresors

Wer in einem Einfamilienhaus wohnt, der findet im eigenen Keller den perfekten Standort für seinen Waffenschrank. Ein solcher Standort ist für außenstehende Personen nicht einsehbar und der Abtransport des Schranks über eine Kellertreppe bei einem Einbruch kaum möglich.
 
In Mehrfamilienhäusern hingegen ist ein Keller in den meisten Fällen kein geeigneter Standort, da der Kellerbereich oft einsehbar ist und gemeinschaftlich genutzt wird. Eine Alternative ist in diesem Fall das Schlafzimmer, sofern hier ausreichend Platz vorhanden ist. Andernfalls bietet sich auch das Arbeitszimmer als Standort an.
 
Garagen werden von Behörden als Standort von Sicherheitsschränken in der Regel nicht akzeptiert. Unbewohnte oder nicht dauerhaft bewohnte Orte wie etwa ein Ferienhaus, eine Jagdhütte oder ein Kleingarten kommen für das Aufstellen eines Waffenschrankes ebenfalls nicht infrage. Die Einbruchwahrscheinlichkeit ist an unbewohnten Orten deutlich höher, ein Einbruch würde vom Waffenbesitzer erst nach längerer Zeit bemerkt und könnte daher nicht zeitnah gemeldet werden.



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