Wichtigkeit von Tresoren im Gesundheitswesen


Umgangssprachlich hört man oft von einem "Giftschrank", wenn es um die sichere Aufbewahrung gefährlicher Substanzen in Apotheken, Kliniken und Arztpraxen geht. Früher bezeichnete dieser Begriff einen abschließbaren Schrank für Medikamente oder Chemikalien, die nicht versehentlich in falsche Hände gelangen durften.
Deshalb hatten nur ausgewählte Personen Zugang, meist den Schlüssel, zum sogenannten Giftschrank. Dieser ist jedoch nicht mit dem Betäubungsmitteltresor zu verwechseln. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) legt in Paragraf 15 genau fest, wer verpflichtet ist, Betäubungsmittel in einem speziellen Tresor aufzubewahren und wie dieser beschaffen sein muss, um der Vorschrift zu entsprechen.

In welchen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden Tresore benötigt?

Betäubungsmitteltresore werden dort benötigt, wo entsprechende Medikamente gelagert und verwendet werden. Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes umfassen Schmerzmittel (Opiate), Narkose- und Schlafmittel, Psychopharmaka sowie Medikamente für die Substitutionstherapie drogenabhängiger Patienten (Methadon).
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Sicherung von Betäubungsmitteln wird durch Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geregelt. Diese gelten für Krankenhäuser, Arzt- und Tierarztpraxen, Senioren- und Pflegeheime, Apotheken und Forschungseinrichtungen, die Betäubungsmittel verwenden.
Je nach Menge der gelagerten Betäubungsmittel können auch Privatpersonen oder Einrichtungen wie ambulante Pflegedienste verpflichtet sein, einen Betäubungsmitteltresor zu unterhalten.

Welche Arzneimittel und Dokumente gehören in den Betäubungsmitteltresor?

Der Betäubungsmitteltresor ist ausdrücklich vorgeschrieben für alle Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Im Betäubungsmitteltresor dürfen jedoch keine Präparate lagern, die gekühlt werden müssen, da Tresore mit Kühlungsfunktion nicht existieren.
Auch Medikamente, die aufgrund anderer Vorschriften gesondert aufbewahrt werden müssen, gehören nicht in den Betäubungsmitteltresor. Zum Beispiel sind Heimbetreiber gemäß dem Heimgesetz verpflichtet, Medikamente geordnet nach den Bewohnern aufzubewahren, wofür Betäubungsmitteltresore räumlich weniger geeignet sind.
Das Betäubungsmittelgesetz schreibt neben der Lagerung im Tresor auch die lückenlose Dokumentation aller Ein- und Ausgänge von Medikamenten vor. Es empfiehlt sich, das sogenannte Betäubungsmittelbuch oder eine andere zugelassene Form der Aufzeichnung ebenfalls im Betäubungsmitteltresor aufzubewahren.
So ist bei jeder Entnahme und jedem Zugang zu den hier aufbewahrten und dokumentierten Medikamenten alles Notwendige sofort griffbereit.

Gibt es bestimmte Vorgaben für Betäubungsmitteltresore?

Eine Reihe von Vorschriften regelt den Einbau und die Beschaffenheit von Betäubungsmitteltresoren. In den meisten Fällen handelt es sich um eher kleine Tresore, weshalb es theoretisch möglich wäre, den verschlossenen Tresor im Ganzen zu stehlen.
Um dies zu verhindern, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Betäubungsmitteltresore mit einem Eigengewicht von unter 1.000 Kilogramm im Boden oder in der Wand verankert sein müssen. Dies betrifft vor allem die Variante der häufig verwendeten Möbeleinbautresore, die unauffällig in einem Wandschrank verschwinden. Ebenso ist es möglich, einen kleinen Tresor in die Wand einzumauern.
Zu beachten sind außerdem Vorschriften für den Zugang zum Betäubungsmitteltresor. Den Schlüssel sollten nur Personen mit leitender Funktion haben, die für den Umgang mit Betäubungsmitteln und die erforderliche Dokumentation speziell geschult wurden. Alle Zu- und Abgänge sind aufzuzeichnen.
Je nach Darreichungsform des Medikaments sind die Mengen in Gramm oder Milligramm genau festzuhalten, nur bei Flüssigkeiten ist die Angabe in Millilitern vorgesehen. Verluste durch abgelaufene Haltbarkeitsdaten oder beschädigte Präparate sind ebenfalls zu notieren. Ein behandelnder Arzt überprüft die Dokumentation monatlich.

Welcher Tresor ist der richtige für eine Einrichtung?

Für alle Tresore gibt es eine Klassifizierung, die den Schwierigkeitsgrad einer unbefugten Öffnung beschreibt. Details ergeben sich aus der Wandstärke, der Anzahl der Wandschichten und dem verbauten Schließmechanismus.
Die Euronorm EN 1143-1 legt den Widerstandsgrad fest. Darin ist auch die für Betäubungsmitteltresore notwendige Widerstandsklasse 1 enthalten, die die Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln vorschreiben.
Diese Widerstandsklasse ist erforderlich für Betäubungsmitteltresore in Apotheken, Krankenhausapotheken und Arztpraxen. Für Einrichtungen, die nur geringe Mengen an Betäubungsmitteln aufbewahren, kann die Widerstandsklasse 0 ausreichen.
Dies kann für Klinikstationen, kleine Arztpraxen oder Pflegeheime gelten. Einen Tresor der Widerstandsklasse 0 zu erwerben, ist dennoch nur bedingt zu empfehlen. Steigt der Medikamentenbedarf, wird er schnell zu klein und sollte durch ein Modell der Klasse 1 ersetzt werden.
Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Größe des Tresors. Auch hier ist es ratsam, den Platzbedarf mit einer Reserve zu bemessen,
 



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